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6 Staatsformen nach Aristoteles
Vorraussetzungen für Demokratie
- gewaltenteilende Struktur
- konkurrierende Willensbildung
Gewaltenteilung (Definition)
Gewaltenteilung ist die Aufteilung der Staatsausgaben auf sich gegenseitig beeinflussende Organe. I.d.R. keine strikte Gewaltentrennung, sondern Gewaltenverschränkung.
Gewaltenteilung (Funktion)
- Sicherung individueller Freiheiten
- Förderung von Systemstabilität
Gewaltenteilung in westlichen Demokratien
Grundtypen demokratischer Regierungssysteme
(in Anlehnung an Steffani)
parlamentarisches vs. präsidentielles Regierungssystem
Semipräsidentielles Regierungssystem vs. Direktorialsystem
Parlamentarisches Regierungssystem Deutschland vs. Präsidentielles Regierungssystem USA
Regierungssysteme des Parlamenatrismus
Formen der Opposition: Funktionslogik in unterschiedlichen Systemen
Grundmodelle der demokratischen Ordnung
Ausprägungen der Verhandlungsdemokratie
Demokratiedimensionen
Schaubild Demokratiedimensionen
Vier Realtypen demokratischer Systeme
Verhandlungs- und Wettbewerbsdemokratie
Der Vetospieleransatz (Georg Tsebelis 1995/2002)
Spielarten des Vetospieleransatz
Ziel des Vetospieleransatz
Vetospieleransatz und Politik
Parlamentarisches Regierungssystem: Deutschland
Parlamentarisches Regierungssystem: Großbritannien
Repräsentatives Demokratiemodell
- Demokratie ist nicht Herrschaft des Volkes, sondern mit Zustimmung des Volkes.

- Konkurrenztheorie ist am Repräsentationsgedanken ausgerichtet.

- Verknüpfung von Mehrheitsregel und Minderheitenschutz
Konsens für die Demokratie
Verfassungspolitische Konsequenzen aus dem Scheitern der Weimarer Republik und Positionierung gegenüber der 1948/49 aktuellen totalitären Bedrohung (Berliner Blockade):
„Das Grundgesetz entstand aus einer doppelten Konfrontation mit dem Nationalsozialismus der Vergangenheit und dem Kommunismus der Gegenwart“ Es konkurrierten zwei Vorstellungen von Demokratie: „Soziale Mehrheitsdemokratie“ vs. „Konstitutionelle Demokratie“


Am 8.Mai 1949 nahm der parlamentarische Rat das Grundgesetz in dritter Lesung mit 53 zu 12 Stimmen an. Mit Ausnahme der Kommunisten unterzeichneten beim Schlussakt auch diejenigen, die aus Dissens in Sachen Föderalismus (CSU, DP) bzw. Erziehun (Zentrum) negativ votierten.
Unantastbarer Verfassungskern:
Durch keine Mehrheit aufhebbare Verfassungsprinzipien
Verfassungsgrundsätze: Prinzip der Menschen- und Grundrechte, der Demokratie, des Rechts-, Bundes-, und Sozialstaat

Art.1 GG Schutz der Menschenwürde

Art. 20 GG
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in
Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Art.79 Abs.3 GG “Ewigkeitsklausel”
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten
Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.”
Freiheitlich-demokratische Grundordnung
"Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten
Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung der Opposition“
Einführung einer konsequent parlamentarischen Demokratie

– Konsequenzen aus dem Scheitern der Weimarer Reichsverfassung von 1919:
- Zuweisung des Legitimationsmonopols an das Parlament

- Parlamentarisches Regierungssystem

- Anerkennung der verfassungspolitischen Funktion der Parteien

- Verbund

- statt Trennföderalismus:
Exekutive/Ausführung von Bundesrecht
Mitwirkung über Bundesrat an zentralstaatlicher Entscheidung

- Grundrechtestaat

- Sozialstaat

- Repräsentatives Demokratiemodell
Wehrhafte/streitbare Demokratie
Verwirkung von Grundrechten (Art.18 GG)
„Wer die Freiheit der Meinungsäußerung insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt
diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen“

Recht zum Widerstand (Art.20, Abs.4 GG)
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“

Die Möglichkeit des Verbots verfassungswidriger Parteien (Art.21 Abs.2 GG) und des Verbots sonstiger verfassungswidriger Vereinigungen (Art.9 Abs.2 GG)
“Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger daraufausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.”

Die Möglichkeit des Ausschlusses vom öffentlichen Dienst (Art.33 Abs.5 GG)
“Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln” (Verfassungstreue der öffentlich Bediensteten wird gefordert)

Einsatz bewaffneter Macht zur Abwehr von Gefahren für die demokratische Grundordnung (Art.91 Abs.1 GG)
“ Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und Bundesgrenzschutes anfordern”
Verfassungsrevisionen im vereinten Deutschland
Die Parteien in der Verfassungsordnung
- Zentrale Stellung im parlamentarischen Regierungssystem Deutschlands;

- Vermittlungsinstanz zwischen Bürger und staatlichen Strukturen: Der Parteienwettbewerb um Wähler, Anhänger und Mitglieder integriert die Bürger unmittelbar in das politische System und schafft so direkt Legitimation für staatliches Handeln;

- Definition: „Parteien wirken bei der politischen Willensbildung mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und
Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben“ (Art. 21 GG)
Abgrenzung von Interessensverbänden
- Parteien sind dem Gemeinwohl verpflichtet;

- Ihre Ziele und Interessen können sie mehr oder weniger direkt im politischen System umsetzen;

- Sie rekrutieren das politische Personal und besetzen politische Ämter => übernehmen im Gegensatz zu anderen Interessenvermittlern konkrete politische und personelle Verantwortung im politischen System

- Parteien sind „integrierender Bestandteil des Verfassungsaufbaus;

- Aber: Parteien sind keine Verfassungsorgane
Rechtliche Grundlagen
(Abgrenzung von Interessensverbänden)
- Art. 21 GG

- Parteiengesetz von 1967

- Art. 38 GG (Spannungsverhältnis zu Art. 21 GG)

- Urteile des Bundesverfassungsgerichts

- Wahlgesetze zum Bundestag, zu den Landtagen und
Kommunalparlamenten
Funktionen, Klassifikationsmerkmale & Parteitypen in
Deutschland
Funktionen

- Personalrekrutierung
- interessensselektion, Interessenaggregation, Interessenvertretung
- Interessenartikulation
- Programmfunktion
- Partizipation
- Legitimation und Integration
Funktionsrahmen von Parteien
Klassifikationsmerkmale & Parteitypen
Parteiensystemtypen nach Giovanni Sartori (1976)
Zu den Klassifikationsmerkmalen eine Parteiensystems gehören u.a.: Anzahl der Parteien, Programmatische und ideologische Distanz innerhalb des Systems, Existenz und Stärke von Parteienfamilien

- Eine der einflussreichsten Typologien stammt von Giovanni Sartori (1976)

- Grundsätzlich unterscheidet er Ein-, Zwei- und Vielparteiensysteme

- Zudem schlüsselt er Vielparteiensysteme in begrenzt pluralistische und extrem-pluralistische Systeme auf

- Vielparteiensysteme mit geringen ideologischen Distanzen kennzeichneten zudem einen moderaten, solche mit großen ideologischen Distanzen den Typ des polarisierten Pluralismus.
Noncompetitive systems
(Parteiensystem ohne Wettbewerb)
Competitive systems
(Parteiensysteme mit Wettbewerb)
Parteiensystem in Deutschland
moderat-pluralistisches / gemäßigt
bipolares Parteiensystem
Entwicklung des Parteiensystems in Deutschland
1945-1951:
Kontinuität und Neubeginn: Hohe Anzahl
politischer Parteien

1961-1983:
Zweieinhalb-Parteiensystem und Stabilität

1983-1990:
Zwei-Parteigruppensystem und Wiedervereinigung

Nach 1990:
Zentripetale Phase – „Asymmetrisches Fünf-Parteiensystem“

Nach 2007:
„Fluides Fünf-Parteiensystem"
Entwicklung des Parteiensystems in Deutschland
(Schaubild)
Konfliktlinien des Parteiensystems:
Wie und warum entstehen Parteien?
Seymour M. Lipset und Stein Rokkan entwickelten in ihrer eine Vielzahl von Länder berücksichtigenden Untersuchung in den sechziger Jahren ein zweistufiges Modell, mit dessen Hilfe sich die Ausprägungen und auch Veränderungen von Parteiensystemen in ihren Grundzügen erklären lassen.
4 grundlegende Probleme der Entstehung und Veränderung der europäischen Parteiensysteme
Idealtypisch betrachtet waren jeweils vier grundlegende Probleme zu bewältigen:
erstens das Verhältnis von Zentrum und Peripherie im Zuge der nationalen Staatengründung sowie zweitens der Konflikt zwischen Kirche und weltlicher Macht um die politische und kulturelle Vorherrschaft im neuen Staat, drittens die im Zuge der beginnenden Industrialisierung auseinanderstrebenden Interessen von ländlich- agrarischen und städtisch- handwerklichen Gebieten sowie schließlich viertens die Auseinandersetzungen zwischen Kapital und Arbeit.
Für die Entstehung und Veränderung der
europäischen Parteiensysteme (Lipset/ Rokkan)
Für die Entstehung und Veränderung der europäischen Parteiensysteme waren soziale Spannungslinien von großer Bedeutung.
Für die Entstehung und Veränderung der
europäischen Parteiensysteme sind 4 grundlegende Konfliktlinien „Cleavages“ verantwortlich:
1.Zentrum vs.Peripherie

2.Staat vs. Kirche

3.Stadt vs. Land

4.Kapital vs. Arbeit

In all diesen Fällen koalierten politische Eliten mit den betroffenen und politisierten Bevölkerungsgruppen, um die entsprechenden Interessen mit Nachdruck vertreten zu können. Diese zunächst loseren Verbindungen entwickelten sich zu stabilen Parteiorganisationen und verankerten so die genannten Konfliktlinien ("cleavages") dauerhaft in den
nationalen westeuropäischen Parteiensystemen. Liberale, christ- demokratische und auch sozialistische Parteien gehen in ihren Wurzeln auf diese tiefgreifenden Auseinandersetzungen zurück.
4 Faktoren/ Schwellen, unter denen sich neue Gruppen in bestehenden Parteiensystem behaupten können (Lipset/ Rokkan)
- Legitimationsschwelle

- Integrationsschwelle

- Repräsentationsschwelle

- Mehrheitsschwelle
Legitimationsschwelle
Frage nach der Legitimität des neuen Protestes
Integrationsschwelle
Frage nach den politischen Rechten und Möglichkeiten ihrer Träger
Repräsentationsschwelle
die Frage, ob vorhandene Parteien den neuen Protest möglicherweise ihrerseits aufgreifen können
Mehrheitsschwelle
es gilt, das Beharrungsvermögen der etablierten Strukturen in Rechnung zu stellen
Postmaterialismus-Cleavages
Mit dem Postmaterialismus-Cleavages wird die Veränderung der Parteienlandschaft seit den 70er Jahren durch kulturelle Erklärungsmuster versucht zu interpretieren. Ronald Inglehart (1977) arbeitete die Bedeutung von kulturellen Konflikten, den Werte-konflikten, heraus. Konflikte sind demnach nicht sozialstrukturelle oder Interessenkonflikte, sondern kulturelle Konflikte zwischen Postmaterialisten (Erfüllung sozialer Bedürfnisse; Zugehörigkeit, Achtung, Selbstverwirklichung) und Materialisten (Pflicht- und Akzeptanzwerte, Sicherheitsbedürfnis).
das Parteiensystem und die Konfliktlinien
Ist Deutschland ein Parteienstaat?
- Inkorporierung der Parteien in die Verfassung

- Wahl von Parteien

- Parteien als Handlungseinheiten

- Bindung an Parteibeschlüsse

- Rekrutierung des politischen Personals

- Durchdringung des öffentlichen Dienstes

- Staatliche Parteienfinanzierung

Fazit:
„Die Bundesrepublik Deutschland entspricht weder dem Modell eines rein repräsentativen Parlamentarismus noch dem eines Parteienstaates. Sie trägt zwar parteienstaatliche Züge, ohne doch im vollen Sinne Parteienstaat zu sein“
(Rudzio 2006: 94-97)
Die Dreigliedrigkeit politischer Parteien
(nach Katz/Mair 1993)

Wie sind Parteien organisatorisch strukturiert und wie funktionieren sie?
Innerparteiliche Oligarchie vs. Innerparteiliche
Demokratie
- „ehernes Gesetz der Oligarchie“ (1989) (kleine Gruppe
übt Herrschaft aus)
- Trennung von Parteiführung und Parteimitgliedern

- In Deutschland sind politische Parteien
verfassungsrechtlich zur Einhaltung demokratischer
Regelungen ihrer inneren Ordnung verpflichtet (Art. 21
GG)
- Das Parteiengesetz konkretisiert die allgemeinen
Vorschriften des Grundgesetzes. §§ 6-16 beschreiben die Grundsätze des demokratischen innerparteilichen Aufbaus.
Demokratischer innerparteilicher Aufbau
- Vertikaler Aufbau
- Funktionaler Aufbau
- Regionaler Aufbau
- Wahrung der Grundrechte der Mitglieder
Externe Bedingungen innerparteilicher Demokratie
- Transparenz der Parteien gegenüber der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung von Satzung, Programm, Offenlegung der Parteifinanzen.

- Demokratische Nominierung von Kandidaten der Parteien für Bundestags- und Landtagswahlen durch Wahlkreis- und Landesdelegiertenkonferenz.
Formaler Aufbau und Organisation der Parteien in Deutschland
(Schaubild)
Parteienfinanzierung in Deutschland
Einnahmequellen der Parteien
Mitglieder der Parteien
Rund 4 Prozent der Wahlberechtigten sind Mitglied in einer Partei in Deutschland.

Repräsentationsproblematik: Die Qualität von innerparteilicher Demokratie und die Rolle der Parteien hängen davon ab wie viele und welche Bürger Parteien angehören

- Altersaufbau
- Verteilung Frauen und Männer
- Berufsgruppen
- Bildungsgrad
- “Aderlass”
- Nachwuchskrise und Überalterung
Entwicklung der Mitgliederzaheln in der Partei
(Grafik)
Der Teufelskreis des Parteimitgliederschwunds
Kompetitive Wahl
Die Wahl im eigentlichen Sinn muss eine rechtlich
gesicherte Auswahlmöglichkeit und Wahlfreiheit beinhalten
Semi-kompetitive Wahl (autoritäre Systeme)
Auswahl und Wahlfreiheit
sind nur beschränkt vorhanden
Nicht-kompetitive Wahl (totalitäre Systeme)
Auswahl und Wahlfreiheit
sind nicht vorhanden
Allgemeines Wahlrecht
Alle Staatsbürgerinnen und -bürger besitzen das aktive und passive Wahlrecht unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung. Einzige Einschränkungen: Mindestalter (derz. 18 Jahre), Sesshaftigkeit im Wahlgebiet seit mind. 3 Monaten in Deutschland (§12, Abs.1 Bundeswahlgesetz).
Gleiches Wahlrecht
Jede Stimme zählt gleich viel (gleicher Zählwert), jeder Wähler hat gleich viel Stimmen (Zählwert = Erfolgswert).
Unmittelbares Wahlrecht
Kandidaten oder Parteien werden direkt gewählt , ohne Zwischenschaltung von Wahlmännern (wie z.B. in den USA)
Freies Wahlrecht
Der Wähler ist keinerlei Druck, Zwang oder Einflussnahme ausgesetzt. Auswahl zwischen mehreren Parteien und Programmen; Offener Meinungsbildungsprozess; Keine Wahlpflicht.
Geheimes Wahlrecht
Unbeobachtete, unkontrollierte Stimmabgabe (Wahlkabinen, versiegelte Urnen) – Dritte können die Wahlentscheidung nicht erkennen.
Funktionen von Wahlen
- Rekrutierungsfunktion
- Legitimationsfunktion
- Kontrollfunktion
- Repräsentationsfunktion
- Willensartikulationsfunktion
Die berufliche Zusammensetzung des Bundestags 2010
Bewertungskriterien von Wahlsystemen (Nohlen 2005)
- Repräsentation
- Konzentration
- Effektivität
- Partizipation
- Einfachheit
- Legitimität
Grundzüge der Mehrheitswahl (Relative vs. Absolute Mehrheitswahl)
- Einteilung des Wahlgebiets
- Entscheidungsregel: Majorzprinzip (Mehrheitsregel)
Einteilung des Wahlgebiets
Bei der Mehrheitswahl wird das Wahlgebiet in so viele Wahlkreise, wie
Abgeordnete zu wählen sind, eingeteilt. Jeder Wahlkreis wählt einen
Abgeordneten. Man spricht daher von „Einerwahlkreis“ oder
„Einpersonenwahlkreisen“. („Wahlkreisgeometrie“; Gefahr des „Gerrymandering“:
nach politischen Gesichtspunkten gezogene Wahlkreise, z.B. Hochburgen werden
zusammengelegt oder zerschlagen)
Entscheidungsregel: Majorzprinzip (Mehrheitsregel)
Relative Mehrheitswahl:
Der Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen erzielt hat, erhält das Mandat („winner takes it all-Prinzip) (Beispiel: Großbritannien; USA)

Absolute Mehrheitswahl:
Der Kandidat, der (im ersten Wahlgang) in einem Wahlkreis die Mehrheit der Stimmen (>50%) erzielt, erhält das Mandat. (Beispiel: Frankreich)
Politische Konsequenz der Majorzregel
- Mehrheitsbildender Effekt: ein geringer Stimmenvorteil wird künstlich in eine deutliche Mehrheit transformiert; Bildung einer stabilen Mehrheitsregierung; bei der relativen Mehrheitswahl Tendenz zum Zweiparteiensystem.

- Politische zählen nur die siegreichen Kandidaten; In Wahlkreisen in denen eine Partei absolut dominierend ist, wird die Opposition entmutigt überhaupt an der Wahl teilzunehmen, mögliche Folge ist die Verödung der politischen Landschaft und die Abnahme an Wahlbeteiligung.
„Mechanischer“ Faktor der Majorzregel
1.Nur die Partei mit der Stimmenmehrheit in einem Wahlkreis gewinnt ein Mandat;
2.Die Stimmen der anderen Parteien verfallen (keine Verrechnung auf höherer Ebene)
- Überrepräsentation der großen Parteien
- Unterrepräsentation der kleinen Parteien
„Psychologischer“ Faktor der Majorzregel
1.Der Wähler spürt, dass die Stimme für die schwächere, kleinere Partei „verloren“ ist;

2.Übertragung der Stimme auf eine der großen Parteien

- Unterschied zwischen „Zählwert“ und „Erfolgswert“ der Wählerstimmen (Gerechtigkeitspostulat ist nicht mehr gegeben)
Relative Mehrheitswahl (Großbritannien)
Absolute Mehrheitswahl (Frankreich)
Absolute Mehrheitswahl (Frankreich)
Ergebnisse der Wahlen zur französischen Nationalversammlung 2012
Grundzüge der reinen Verhältniswahl
Grundvorstellung: Alle gesellschaftlichen Gruppen sollen gemäß ihrem Anteil an Wählerstimmen im Parlament vertreten sein (Beispiel: Niederlande,Weimarer Republik)
Einteilung des Wahlgebiets (reine Verhältniswahl)
Der Wahlkörper wird in Wahlkreise aufgeteilt, dort erfolgt die Stimmenabgabe durch eine Listenwahl (Parteien), nicht durch die Wahl einzelner Wahlkreisabgeordneter.
Entscheidungsregel (reine Verhältniswahl): Proporzprinzip
- Im Verhältnis zu den für die Parteilisten abgegebenen Stimmen erhalten die Parteien Parlamentsmandate.

- Die Bewerber kommen in der Reihenfolge ihrer Listenplatzierung zum Zuge. Die Sitzverteilung spiegelt damit ein politisches Abbild der Wähler-entscheidung.

- Erfolgswertgleichheit der Stimmen hergestellt.
Politische Konsequenzen des Proporzprinzips
- Die Parteien bemühen sich um jede einzelne Stimme

- Die Wählerschaft sieht seine Beteiligung an der Wahl als erfolgreich an

- Die Wahlbeteiligung wird erhöht
Vorteile Mehrheitswahl
-Verhindert Parteienzersplitterung
-Förderung der Parteienkonzentration (meist Zweiparteiensysteme)
-Stabile Mehrheitsregierung
-Politische Mäßigung (Orientierung zur Mitte)
-Schneller Wechsel der Regierung möglich
-Direkte Entscheidung des Wählers über die Regierung
Vorteile Verhältniswahl
-Jede Stimme besitzt Erfolgswert
-Repräsentation von Minderheiten => Spiegelbildlichkeit der Wählerschaft
-Keine Möglichkeit der Manipulation durch Wahlkreiseinteilung
-Absicherung der Abgeordneten durch Landeslisten
-Verhinderung eines Kartells etablierter Parteien
-Förderung vereinbarter Mehrheiten (Kompromisse)
-Neue politische Strömungen im Parlament möglich
-Verhinderung künstlicher politischer Mehrheten
Nachteile Mehrheitswahl
-Disproportionseffekt
-Kein genaues politisches Abbild der Wählerschaft
-Benachteiligung kleiner Parteien, schwere Etablierung neuer Parteien (mechanischer/psychologischer Effekt)
-Mögliche Manipulation durch Wahlkreiseinteilung
-Teilweise politische Verödung in Hochburgen
Nachteile Verhältniswahl
-Häufige Koalitionsbildung – also keine Direktwahl der Regierung
-Gefahr von Parteienzersplitterung
-Instabilität
Das personalisierte Verhältniswahlsystem zur Wahl des Deutschen Bundestags
- Kein Mischsystem!! Sondern prinzipiell ein Verhältniswahlrecht, die Elemente der Mehrheitswahl haben nur untergeordnete Bedeutung.

- Jeder Wähler hat zwei Stimmen: Die Hälfte (299) der Abgeordneten wird in Wahlkreisen direkt gewählt (in relativer Mehrheitswahl), die andere Hälfte über starre Landeslisten der Parteien (Verhältniswahl).
Erststimme zur Wahl des Deutschen Bundestags
- 299 Einerwahlkreise
- Nach dem Prinzip der relativen Mehrheitswahl (Majorzprinzip)
- Entscheidung über den Wahlkreisabgeordneten im jeweiligen Wahlkreis
- Hier werden die Direktmandate ausgemacht
- Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der Fraktion im Bundestag
- Je mehr Direktmandate eine Partei gewinnt, desto größer ist der Wählereinfluss
Zweitstimme zur Wahl des Deutschen Bundestags
- Nach dem Prinzip der Verhältniswahl (Proporzprinzip)
- Der Wähler wählt die Landesliste einer Partei; die Landeslisten sind starre Listen, d.h. der Wähler hat keinen Einfluss auf die Rangfolge der Bewerber auf der Landesliste
- Ist die „wichtigere“ Stimme, da sie die Zahl der Mandate bestimmt, die jeder Partei im Bundestag zusteht und somit die politische Zusammensetzung des Bundestages ausmacht.
Das Verfahren der Sitzverteilung im deutschen Bundestag
1. Schritt:
Die Partei hat 5% der Zweitstimmen auf Bundesebene (5% Hürde) oder 3
Direktmandate für sich gewinnen können.

2. Schritt:
Die Gesamtzahl der für sie abgegebenen Zweitstimmen wird mit Hilfe des
Hare/Niemeyer-Verfahrens in Mandate umgerechnet:
Zweitstimmen der Partei * Gesamtzahl der zu vergebenden Parlamentssitze
-------------------------------------------------------------------------
Gesamtzweitstimmenzahl aller Parteien die an der Sitzverteilung teilgenommen haben

Ergebnis:
Sitze der Partei im Bundestag
Die Zahl vor dem Komma gibt an, wie viele Sitze jede Partei mindestens erhält.
Die dann noch zu vergebenden Sitze werden den Parteien in der Reihenfolge der
größten Zahlenbruchteile hinter dem Komma zugeteilt.

3. Schritt:
Die Mandate der jeweiligen Partei auf Bundesebene werden nun – wieder nach
dem Hare/Niemeyer-Verfahren (für jedes Bundesland getrennt) – auf die
einzelnen Bundesländer verteilt. Dies geschieht entsprechend dem in den
Bundesländern erzielten Zweitstimmenergebnis:
Zweitstimmen der Partei A im Bundesland X * Der ihr nach Gesamtproporz zustehenden Sitze auf Bundesebene
-------------------------------------------------------------------------
Zweitstimmen der Partei A auf Bundesebene

Ergebnis: Partei A im Bundesland X zustehende Sitze

4. Schritt:
Nun werden die der Partei zustehenden Mandate zunächst an die
Direktkandidaten (Erststimme) in diesem Land verteilt und erst dann die noch nicht
besetzten Mandate an Kandidaten der Landeslisten (Zweitstimme) vergeben.
Überhangmandate
Hat eine Partei hierbei nun mehr Direktmandate erhalten, als ihr nach dem
Zweitstimmenanteil auf Landesebene überhaupt an Mandaten zusteht, behält sie
diese Direktmandate trotzdem als sog. Überhangmandate. Es entsteh eine
gewisse Disproportion von Stimmen und Mandaten, da es auf Bundesebene
bisher keine „Ausgleichsmandate“ gibt.

Reform des Wahlrechts: Ausgleichsmandate
4. Wahlsoziologie und Wählerverhalten

Was beeinflusst Wählerverhalten?
- Das soziologische (oder sozialstrukturelle) Erklärungsmodell

- Das sozialpsychologische (oder individual- psychologische) Erklärungsmodell

- Das Modell des rationalen Wählers (rational-choice)

- Das Modell der sozialen Milieus
Das soziologische (oder sozialstrukturelle) Erklärungsmodell
Mikrosoziologisches Erklärungsmodell
(Paul F. Lazarsfeld)

Makrosoziologisches Erklärungsmodell
(Seymour Martin Lipset/Stein Rokkan)
Mikrosoziologisches Erklärungsmodell (Paul F. Lazarsfeld)
Grundlage: Theorie der „Sozialen Kreise“ (Georg Simmel, 1980) Die individuelle Wahlentscheidung ist beeinflusst von sozioökonomischem Status, Religionszugehörigkeit und Wohnort. Werden die Normen dieser Kreise vom Wähler eingehalten erfolgen positive Sanktionen in Form von Integration. „Negativer Anpassungsdruck“ „Cross Pressure“
Schwerpunkt : Individuum im Mittelpunkt konzentrischer sozialer Einflusskreise.
Erklärt werden kann: Stabiles, über längere Zeiträume konstantes Wahlverhalten (Kurzfristigen Veränderungen im Wahlverhalten wird es jedoch nicht gerecht.)
Makrosoziologisches Erklärungsmodell
(Seymour Martin Lipset/Stein Rokkan)
Grundlage: Baut auf Lazarsfeld auf und hebt die Gruppenkonflikte des mikrosoziologischen Ansatzes auf die Ebene grundsätzlicher gesellschaftlicher Konfliktlinien.
Wahlentscheidungen finden statt entlang dieser Cleavages:
1.Zentrum vs.Peripherie
2.Staat vs. Kirche
3.Stadt vs. Land
4.Kapital vs. Arbeit
Das sozialpsychologische (oder individualpsychologische) Erklärungsmodell (Ann Arbor School)
Grundlage:
Der Ansatz erklärt das Wahlverhalten nicht im gesellschaftlichen Kontext, sondern rückt das Individuum selbst in den Fokus (soziostrukturelle Faktoren rücken in den Hintergrund).

Schwerpunkt:
Individuelle Wahrnehmung und Entscheidung als ausschlaggebender Faktor bei der Wahlentscheidung

- Parteiidentifikation (Kern des Ansatzes)
- Kandidatenorientierung
- Orientierung an Sachfragen

Erklärt werden kann:
Kurzfristige Wahlentscheidung
Das Modell des rationalen Wählers (rational-choice)
(Key; Downs)
Grundlage:
Wahlverhalten kann über individuelles „Kosten-Nutzen- Kalkül“ erklärt werden

Schwerpunkt:
Der einzelne Wähler entscheidet im Vergleich über seine Wahl.
- Vergleich zur vorhergehenden Regierung
- Eigener Vorteil steht im Vordergrund
Das Modell der sozialen Milieus (Sinus-Institut, 1980)
Grundlage:
Einbezug von regionalen Unterschieden, sozialen Milieus, veränderten Verhaltensweisen, veränderten Einstellungen und Werten vor dem Hintergrund eines sich vollziehenden Wertewandels.

Schwerpunkt:
Erklärung von Wahlverhalten durch Zuteilung der Wähler zu zehn sozial-moralischen Milieus.

- Entsprechen nicht zwingend ökonomisch definierten sozialen Schichten

- Identifizieren sich durch Wertorientierung, der Einfluss nimmt auf persönlich vorherrschende Lebensstile und Lebensstrategien
Die Sinus-Milleus in Deutschland 2012
Die Sinus-Milleus in der Schweiz 2013
Parlamentstypen (nach Steffani)

Redeparlament (Beispiel Großbritannien)
-Plenumsdebatte im Vordergrund
-Vorlagen in ad-hoc-Ausschüssen behandelt
-V.a. Artikulations- und Kommunikationsfunktion
-Das Parlament dient v.a. als Sprachrohr für öffentliche Belange
Parlamentstypen (nach Steffani)

Arbeitsparlament (Beispiel USA)
-Hochspezialisiertes Ausschuss-System
-Wissenschaftlicher Hilfsapparat als Gegengewicht zur Bürokratie
-Stärkerer Einfluss von Interessengruppen und Verbänden
-Geringere Transparenz
Stellung des Bundestags im institutionellen Gefüge
Dualismus von Mehrheit und Opposition
Verfassungsfiktion:
Gegenüberstellung von Regierung und Parlament. Eine „Opposition“ existiert nicht.

Verfassungsrealität:
- Gegenüberstellung von Regierung/Parlamentsmehrheit auf der einen Seite und parlamentarischer Minderheit auf der anderen Seite
- Regierung, Ministerialbürokratie und Mehrheitsfraktion(en) bilden eine Handlungseinheit (=Regierungsformation)
- Parlamentsmehrheit übernimmt v.a. die Wahl- und Gesetzgebungsfunktion
- Parlamentarische Opposition übernimmt hingegen Artikulation und Kontrolle
- Die Rolle des Bundestags als ‚Ausschussparlament“ wirkt einer konfliktorientierten Opposition entgegen
Funktionen des Deutschen Bundestags
Wahlfunktion (Rekrutierungsfunktion)
Gesetzgebungsfunktion
Kontrollfunktion
Repräsentation, Legitimation und Artikulation
Wahlfunktion des Deutschen Bundestags
- Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG)
- Konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67 GG)
- Vertrauensfrage (Art. 68 GG)
- Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter (Art. 94 GG)
- (Mit-)Wahl des Bundespräsidenten (mit Landesdelegierten) in der Bundesversammlung
- Wahl des Präsidenten des Rechnungshofes (mit Bundesrat), Datenschutzbeauftragte,"", Aufsichtsratposten, Wehrbeauftragten u.v.m.
- Besetzung der Hälfte der Sitze im Vermittlungsausschuss (Art. 77 GG)
Wahl des Bundeskanzlers
Die Vertrauensfrage und das Misstrauensvotum
Kontrollfunktion des Deutschen Bundestags
•Politische Richtungskontrolle: Wettbewerb um Wert- und Kausalvorstellungen („gute Politik“)

•Effizienzkontrolle: Wirksamkeit und Verhältnismäßigkeit der Regierungsprogramme

•Rechtskontrolle: Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns
Kontrollinstrumente des Deutschen Bundestags
•Große und kleine Anfragen
•Aktuelle Stunden
•Ausschüsse
•Parlamentarische Untersuchungsausschüsse
•Klagen beim BVG
•Konstruktive Misstrauensvotum
Repräsentation, Legitimation und Artikulation des Deutschen Bundestags
- Legitimation durch Repräsentation und Artikulation, Vertreter des Souveräns

- Repräsentation und Artikulation aller in der Bevölkerung vorhandenen Meinungen und Einstellungen
Organisation und Arbeitsweisen des Deutschen Bundestags
Das Fraktionen-Parlament: Komplexitätsreduktion
•Arbeitsteilung durch ständige Bundestagsausschüsse
•Kompensation von Informationsdefiziten
•Kollektive Entscheidungsfähigkeit (Fraktionsdisziplin)
•Lösung des Zielkonfliktes zwischen Effektivität und Legitimation
Föderalismusdefinition
„Organisationsprinzip für ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem grundsätzlich gleichberechtigte und eigenständige Glieder zu einer übergreifenden politischen Einheit zusammengeschlossen sind.“
(Laufer/Münch 1997: 14)

„Föderalismus bedeutet sowohl Trennung wie Zusammenwirken zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten“ (Rudzio 2007:315)
Föderalismusmodelle
Dualer Föderalismus

Kooperativer Föderalismus
Dualer Föderalismus
Grad der Kooperation
Trennung beider staatlicher Ebenen
• Exakte Aufgabenverteilung zwischen den Ebenen nach Politikfeldern
•Getrennte Steuererhebung
•Kein bundesstaatlicher Finanzausgleich
Problem: Handlungsfähigkeit eines Bundesstaats setzt Mindestmaß an vertikaler und horizontaler Kooperation voraus
Kooperativer Föderalismus
Grad der Kooperation
Politikverflechtung
• staatliche Ebenen sind bei Aufgabenerfüllung aufeinander angewiesen (funktionale Aufteilung nach Kompetenzart)
•Kaum eigene Steuererhebung der Gliedstaaten
•System des Finanzausgleichs
Dualer Föderalismus
Aufgabenverteilung
Trennsystem (interstaatlich)

•Verteilung nach Politikfeldern
•Geringe Beteiligung der Regierungen der Glieder an zentraler Willensbildung (Senatsprinzip)
•Trotzdem ist gewisser grad an Kooperation nötig
Bsp. USA
Kooperativer Föderalismus
Aufgabenverteilung
Verbundsystem (intrastaatlich)

•Verteilung nach Kompetenzarten
•Hohe Beteiligung der Regierungen der Gliedstaaten an zentraler Willensbildung (Bundesratsprinzip)
•Hohes vertikales und horizontales Abstimmungserfordernis
Bsp. Deutschland
Bundesstaatlichkeit als unantastbares Verfassungsprinzip und Politikverflechtung zwischen Bund und Ländern
- Art. 20 GG: Bundesstaatlichkeit ist als verfassungsrechtliches Struktur- und Organisationsprinzip verankert – „Bundesrepublik ist demokratischer und sozialer Bundesstaat“

- Art. 79 Abs. 3 GG: Bestands- und Unantastbarkeitsgarantie dieses Prinzips durch die „Ewigkeitsgarantie“
Bundesstaatlichkeit als unantastbares Verfassungsprinzip und Politikverflechtung zwischen Bund und Ländern

Elemente
1.Bundesrepublik besteht aus Bund (Zentralstaat) und Ländern (Gliedstaaten)
2.Staatsqualität der Länder im staatsrechtlichen Sinn
3.Finanzielle Selbständigkeit der Länder
4.Beteiligung der Länder an Gesetzgebung (Art. 79 Abs.3 GG)
Gesetzgebungszuständigkeiten: Verschiebung zum Bund
- Ausschließliche Bundesgesetzgebung (Art. 71 und Art. 73 GG)

- Konkurrierende Gesetzgebung (Art. 72, 74 und Art 74a GG)

- Rahmengesetzgebung des Bundes (Art. 75 GG)

- Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91 GG)

- Ausschließliche Landesgesetzgebung (Art. 70 GG9

-> Starke Überlappung der Gesetzgebung von Bund und Ländern

->Ausgreifen der Bundesgesetzgebung zu Lasten des landespolitischen Gestaltungsraums
Der Exekutivföderalismus
Ausführende Behörden sind Länderkompetenz

Das föderalistische System der Bundesrepublik Deutschland kennt also keine vertikale Trennung der Sphären zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten in dem Sinne, dass jede Seite für sich eigene Gesetze auch durch eigene Behörden ausführt. (wie in den USA und Kanada = dualer Bundesstaat)

Deutschland = “Integrativer Bundesstaat” / “funktionaler Föderalismus” / “Verwaltungsförderalismus”

-> Gewaltenteilender Effekt
Der dominierende Finanzverbund
“Bund und Länder verfügen über getrennte Einnahmen, finanzieren ihre Aufgaben gesondert und sind in ihrer Haushaltswirtschaft ‘voneinander unabhängig” (Art. 109 abs 1 GG)

Allerdings: Kein unabhängiges Steuererhebungsrecht auf Landesebene

-> Das Trennprinzip ist jedoch vielfältig durchbrochen, vielmehr existiert ein komplexes System finanzieller Verflechtung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Inwiefern tragen die Finanzverfassung und der Finanzausgleich zur Politikverflechtung bei?
- Teilung des Steueraufkommens

- Finanzausgleich
Der Bundesrat im politischen Prozess

Zusammensetzung & Organisation
- Weltweit einzigartiges Verfassungsorgan

- Derz. 69 Mitglieder der Länderregierungen, die sie bestellen und abberufen (Art. 51 GG)

- Mittelweg bei der Stimmenverteilung zwischen einer gleichen Vertretung der Länder und einer der Einwohnerzahl gemäßen Repräsentation

- Parteipolitische Zusammensetzung ist bestimmt durch die Wahlentscheidung bei Landtagswahlen und die Regierungs- bzw. Koalitionsbildung der Länder

- Das Amt des Bundesratspräsidenten rotiert zwischen den Landesregierungschefs in der Reihenfolge der Bevölkerungsstärke ihrer Länder, derz. Winfried Kretschmann

- Arbeit in derz. 16 ständigen Ausschüssen
Der Bundesrat im politischen Prozess

Stimmenverteilung (Art. 51 Abs.2, 3 GG)
- Insgesamt hat der Bundesrat 69 ordentliche Mitglieder – 69 Stimmen

- Die für Beschlüsse in der Regel erforderliche absolute Mehrheit beträgt demnach 35 Stimmen, Zweidrittelmehrheit 46 Stimmen

- Jedes Land hat mindestens 3 Stimmen

- Länder mit mehr als 2 Mio. Einwohnern haben vier Stimmen

- Länder mit mehr als 6 Mio. Einwohnern haben fünf Stimmen

- Länder mit mehr als 7 Mio. Einwohnern haben sechs Stimmen

- Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden (Art. 51 Abs.3 GG)
Bundesrat

Beispiele für Aufgaben und Organisation
.....
Parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates
Funktionen des Bundesrates
- Gesetzesinitiative

- Vetorecht bei der großen Anzahl zustimmungsbedürftiger Gesetze

- Einspruchsrecht bei allen anderen Bundesgesetzen

- Administrative Kompetenz

- Wahl der Hälfte der Bundesverfassungsrichter

- Wachsende politische Bedeutung des Bundesrates

=> Konkordanzdemokratische Tendenzen werden deutlich verstärkt
Fazit: Steigende Politikverflechtung

In welchen Bereichen findet Politikverflechtung in Deutschland statt?
- Gesetzgebung im Bundesrat

- Mischfinanzierung und Gemeinschaftsaufgaben

- Finanzverfassung und Finanzausgleich

- Freiwillige Formen: vertikale und horizontale Kooperation

-> Legislative und Exekutive Verflechtung

->Administrative Verflechtung Parteiensystem

->Planungsverflechtung
Probleme steigender Politikverflechtung
Zu enge Verflechtung zwischen Bund und Ländern, dadurch
-> Mangelnder Wettbewerb
-> Mangelnde Effizienz und Effektivität
-> Schwerfälligkeit des politischen Prozesses
-> Mangelnde Transparenz

- Zu hohe Quote zustimmungspflichtiger Gesetze zgl. Rückgang

- Zu umfangreiche und detaillierte Rahmengesetzgebung
Zusammensetzung der Bundesregierung
„Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den
Bundesministern“
Funktionen der Bundesregierung
1) Politische Führungs- und Steuerungsfunktion:

- Formulierung des politischen Willens der Parlamentsmehrheit in Gesetzesvorschlägen

- Herstellung verbindlicher Entscheidungen

- Gewährleistung einer konsistenten Gesetzgebung

- Aufdeckung neuer Handlungserfodernisse und Erarbeitung von Problemlösungen

(2) Exekutivfunktion für Gesetze durch Verordnungen und Verwaltungsakte
Art. 65 GG (Befugnisse in der Bundesregierung)
„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik
und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser
Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen
Geschäftsbereich selbständig und unter eigener
Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten
zwischen den Bundesministern entscheidet die
Bundesregierung.“
Organisationsprinzipien der Bundesregierung
- Kanzlerprinzip/Richtlinienkompetenz
->Kabinettsbildungsrecht
->Leitungskompetenz
->Organisationsgewalt des Bundeskanzlers

- Ressortprinzip

- Kollegialprinzip

- Koalitionsprinzip (erweitert)

- Parteiprinzip (erweitert)
Die Bundesregierung
Das Kanzlerprinzip
•Richtlinienkompetenz (Art. 65 GG): inhaltliche Führung, z. B. Regierungserklärungen
•Regierungsbildung: (Vorschlag zur) Ernennung und Entlassung von Bundesministern
•Organisationsgewalt (Art. 64 GG): Anzahl, Abgrenzung und personelle Besetzung der Ministerien. Verteilung vom Kompetenzen innerhalb der Regierung/Ministerialbürokratie
•Parlamentarische Verantwortung (Vertrauensfrage Art. 68 GG)
•Zudem: Abberufung des Bundeskanzlers ist schwer
•Aber: Einschränkungen durch das Partei- und Koalitionsprinzip
Das Ressortprinzip
„Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.“
(Art. 65 GG)

• Kein „Hineinregieren“ in Ministerien
• Ressorts sind eigenständige Regierungseinheiten
• Aber: Pflicht zur Information des Bundeskanzlers
Minister/in
...
Das Kollegial- / Kabinettsprinzip (Art. 65 GG)
„Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung.“


• Suspensive Vetorechte von Finanz- und Justizminister

• Strukturelle Schwächen: Größe, Überfrachtung, Zusammensetzung, Koalitionszwänge

• „Entscheidungen werden weniger getroffen, als gebilligt“

• Die Rolle des Kabinetts als Entscheidungszentrum ist vom Regierungsformat (Allein-Regierung oder Koalitionsregierung) abhängig
Das Partei- und Koalitionsprinzip
•Verhandlung statt Hierarchie und Mehrheit
•Etablierung informeller Entscheidungszentren (z. B. Koalitionsausschuss)
•Koppelgeschäfte und Paketlösungen
•Personelle und inhaltliche Einbindung (z. B. Parteiflügel)
•Personalautonomie der Koalitionspartner
•Dosierter Parteienwettbewerb
Wahl des Bundeskanzlers
Art. 63 GG „(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestag ohne Aussprache gewählt. (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen. (3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen. (4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muss der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.“
Ist Deutschland eine Kanzlerdemokratie?

pro
- Starke verfassungsmäßige Stellung des/der Bundeskanzler/in (BK)

- Dominanz des Kanzlerprinzips (Richtlinienkompetenz, Organisationskompetenz, Parlamentarische Verantwortung)

- Persönliches Prestige der/des BK

- Starke Medienpräsenz der/des BK

- Enge Verbindung zwischen dem Amt der/des BK und der Führung der größten Regierungspartei

- Engagement der/des BK in der Außenpolitik

- Im Verteidigungsfall ist der/die BK

- Der Wähler wählt nicht nur Repräsentanten, sondern gleichzeitig eine bestimmte Koalition und einen bestimmten Kanzlerkandidaten
Ist Deutschland eine Kanzlerdemokratie?

contra (Einschränkungen der Kanzler/innenmacht)
- Eingehen von Koalitionen

- Verpflichtung einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter zu ernennen

- Den Ministern sind verfassungsrechtlich bestimmte Funktionen zugeordnet. Die/der BK muss Verteidigungs-, Finanz- und Justizminister ernennen.

- Die Größe der Bundesregierung hängt ab von der öffentlichen Meinung (Ausspruch gegen ein Ausufern)

- Wählerwunsch (Wiederwahl)

- Konstruktives Misstrauensvotum: Die/der BK wurde vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt und kann nur über ein konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67 GG) abgesetzt werden.
Das Bundesverfassungsgericht als Hüterin der Verfassung
Art 20 (3) GG:
„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“
Funktionen des Bundesverfassungsgerichts
- Verfassungsgerichtsbarkeit als dritte Gewalt ist eine „junge“ Gewalt.

- Erstmalige Etablierung in den USA
Einstand 1803: „Marbury vs. Madison“

=> Der Supreme Court erklärt sein Recht, Gesetze des Parlamentes für verfassungswidrig zu erklären. Solche Gesetze müssten nicht aufgehoben werden, sie seien vielmehr nichtig. („Judicial Review“)

- Etablierung in Europa nach 1945
Funktionen & Struktur: Zwei Idealtypen

Das Amerikanische Modell
- Einheitsmodell (Supreme-Court)

- Oberste Berufungsinstanz und Verfassungsgericht

- Verfassungsgerichtsbarkeit ist eine Funktion, keine Institution

- Annahme von Streitfällen nach eigenem Ermessen

- Keine abstrakte Normenkontrolle
Funktionen & Struktur: Zwei Idealtypen

Das Deutsche / Österreichische Modell
- Verfassungsgericht

- Keine Revisionsinstanz

- Verfassungsgerichtsbarkeit als Institution und Verfassungsorgan

- Annahme von Streitfällen nach eigenem Ermessen, aber auch nach einem Kriterienkatalog

- Dominantes Modell in Europa

- Abstrakte Normenkontrolle
Funktionen / Rechtliche Stellung des BVG:
Art. 93 GG
Die Zuständigkeiten des Bverfg. sind vor allem in den Art. 93 und 100 GG geregelt. Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Ob das Bundesverfassungsgericht einen Antrag annimmt oder nicht, entscheidet es selbst. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet nur über Verfassungsmäßigkeit, nicht über Zweckmäßigkeit.
Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen (Organklage)

(Art. 93 (1) GG)
• z. B. über Kompetenzen, Kontrollrechte, Gesetzgebungsverfahren

• auf Antrag von GG-Organen, BT-Fraktionen und Gruppen, Abgeordnete, Landesregierungen

• Nicht in allen westlichen Demokratien gibt es die Organklage
Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern

(Art. 93 (3,4) GG)
• Kompetenzstreitigkeiten, z. B. Studiengebühren

• Auf Antrag von Landesregierungen, Bundesregierung
Abstrakte Normenkontrolle

(Art. 93, I Abs.2 GG)
• Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Norm/eines Gesetzes.

• Das Gesetz muss existieren, keine präventive Kontrolle

• Antragsteller: Bundesregierung, Landesregierungen, Ein Drittel aller MdB
Konkrete Normenkontrolle

(Art. 100 GG)
• Ein Gericht hält ein Gesetz für verfassungswidrig und überweist es zur Überprüfung an das BVG

• Die Normenkontrolle ist eine seltene/junge Funktion der Verfassungsgerichtsbarkeit

• Frankreich: nur präventiv; GB: nur über EU-Menschenrechtscharta
Verfassungsbeschwerde

(Art. 93, I Abs. 4a GG)
• Art 19 (4) GG: „Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen (…) .“

• Auch Urteilsverfassungsbeschwerde (96% aller Verfassungsbeschwerden)
wichtige Klagearten beim Verfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde
Zusammensetzung und Organisation des Bundesverfassungsgericht
- Zwei Senate (Grundrechts- und Staatsrechtsenat) mit acht Richtern (auf 12 Jahre gewählt).

- Jeder Senat hat eine Vorprüfungskammer. Die Kammer kann einer Verfassungsbeschwerde stattgeben, wenn sie offensichtlich begründet ist. In Verfahren von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet jedoch stets der Senat.

- Die Zuständigkeit für Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollen ist auf beide Senate verteilt. In allen übrigen Verfahren entscheidet ausschließlich der Zweite Senat.
Das Bundesverfassungsgericht
Der Bundespräsident:
Aufgaben und politische Bedeutung
„Inhaber des höchsten Staatsamtes“ in der Republik:

- Staats- oder Bundespräsident durch Wahl bestellt ->direkt durch Volkswahl (F, Ö)
->indirekt durch das Parlament
(D: Bundesversammlung)
Aufgaben von Staatspräsidenten
Differenzierung nicht nach Staatsform, sondern zwischen

Staatspräsidenten/Monarch mit primär „repräsentativen“ Funktionen

und
Staatspräsident mit machtpolitisch starken Funktionen -„starker Präsident“
Funktionen des Staatsoberhaupts / Bundespräsidenten in Abhängigkeit vom politischen System

Parlamentarisches Regierungssystem
– Geteilte Exekutive (Ausnahme Schweiz): ein Staatsoberhaupt und eine Regierung mit Regierungschef

– Repräsentationsfunktion nach innen und außen („Symbolfunktion“ für Einheit)
–Staatsnotar-Funktionen (formelle Unterzeichnung von Gesetzesbeschlüssen...)

– die Prärogative der Parlamentsauflösung und der Ausschreibung von Neuwahlen

– Reservefunktion/soft-power mit Vorbeugungscharakter
Funktionen des Staatsoberhaupts / Bundespräsidenten in Abhängigkeit vom politischen System

Präsidentielles Regierungssystem
– repräsentative Funktionen und reale Machtfunktionen

– oberster Repräsentant des Staates und Chef der Exekutive, Oberbefehlshaber der Streitkräfte

– „einköpfige Exekutive“ (USA): auch noch Regierungschef

– „zweiköpfige Exekutive“ - Semi-Präsidentialismus (F und MOE)/ “parlamentarisch- präsidentiell“; amtiert neben Präsident der Republik ein von diesem und vom Parlament doppelt abhängiger Premierminister
Der deutsche Bundespräsident zwischen „Repräsentant und Politiker“ (Art. 54-61 GG)
„ Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der
Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestag besitzt und vierzigste Lebensjahr vollendet hat“ (Art. 54 (1) GG)

– vorwiegend repräsentative Funktion und keine direkte Wahl (historische Gründe)

– Völkerrechtlich vertritt Bundespräsident die Bundesregierung. Schließt Verträge mit anderen Staaten ab, empfängt und akkreditiert Botschafter.

– Staatsrechtlich hat der Bundespräsident Anteil an der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt

– Politische Kontrolle

– Beratung–Einfluss in Krise- und Ausnahmesituationen:

– Regierungsbildung , pol. Reservefunktion

– Auflösung Bundestag (Art. 68 Vertrauensfrage!)

– Einberufung Bundestag

– Gesetzgebungsnotstand

– Organstreitigkeiten

-> Der Bundespräsident – „ zwischen Repräsentant und Politiker“
Demokratie und Massenkommunikation
Die Qualität einer Demokratie hängt wesentlich von der Art und Weise ab,in der ihre Gesellschaft kommuniziert. Von der jeweils in der Öffentlichkeit vorherrschenden Meinung, der „öffentlichen Meinung“, wird das Verhalten der Bürger und der Politiker bestimmt.

Zentraler Träger der öffentlichen Meinungsbildung sind in freiheitlichen Demokratien die Medien. Massenmedien sind die einzige „Brücke zur Politik“.
Definition Öffentliche Meinung
1. „Ergebnis öffentlicher, von bestimmten Personen oder Organisationen verantworteter und sich Gegenargumenten stellenden Meinungsäußerung“

2. „(…) die Ansichten, die man öffentlich äußern kann, ohne sich zu isolieren“ Freiheitlichkeit des Prozesses gegenüber Konformitätsdruck

3. „Demokratische Mehrheitsorientierung bei einer Gleichsetzung von ‚öffentlicher Meinung‘ mit Mehrheitsmeinung im Sinne der Umfrageforschung“
Meinungsfreiheit und Medien im deutschen Verfassungsrecht
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
(Art. 5 GG)
Gewährleistung der freien öffentlichen Meinungsbildung durch den Schutz vor staatlichen Eingriffen
- Unzulässigkeit einer Strafe für Meinungsäußerungen;

- Das Verbot der Zensur oder von Einschränkungen der Informationsfreiheit (z.B. Verbot des Hörens ausländischer Sender);

- Das Recht zu Meinungsäußerung für jedermann, woraus der freie Zugang (ohne Prüfungen oder Zulassungen) zu publizistischen Berufen abgeleitet wird;

- Die Auskunftspflicht der Behörden gegenüber publizistischen Organen, was ein Informationsdefizit der Öffentlichkeit und ein Aushungern missliebiger Presseorgane ausschließen soll;

- Das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten, die – außer bei der Verfolgung schwerster Straftaten – ihre Informanten vor Gericht nicht preisgeben müssen.
Mediensysteme im Vergleich

Public Service Modell
Dieses Modell ist ausschließlich durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter gekennzeichnet. Die Finanzierung findet über Steuern oder Gebühren statt.
(Beispiel: Britische Medienystem (BBC) )
Mediensysteme im Vergleich

Kommerzielles Modell
Private und gewinnorientierte Anbieter dominieren hier den Markt. Die Finanzierung findet nahezu ausschließlich über Werbung oder direkte Leistungen
durch den Zuschauer statt (Pay-TV etc.). (Beispiel: USA)
Mediensysteme im Vergleich

Dualer Rundfunk
Dualität zwischen privaten und öffentlichen Funkmedien. In Europa haben sich die heutigen Rundfunksysteme nahezu in allen Staaten von einem Public Service Modell, hin zu einem dualen System entwickelt. (Beispiel Deutschland)
Die duale Medienlandschaft in Deutschland Deutsche Medienlandschaft:

Zur Presse
- Lokale Presse
- Regionale Presse
- Überregionale Presse
- Straßenverkaufspresse
- Wochenzeitungen
- Nachrichtenmagazine
Deutsche Medienlandschaft:

Zum Fernsehen
Programmtypen
- Nationale Vollprogramme
- Spartenprogramme

- Fensterprogramme
- Bürgerfernsehen
- Ballungsraum TV
- Einkaufsfernsehen
- Call-In Fernsehen
Funktionen der Massenmedien & Verhältnis von Politik und Medien in Deutschland
Funktionen

- Information über Geschehnisse und Meinungen;

- Artikulation von Meinungen, wie sie in der Bevölkerung bestehen;

- Kritik und Kontrolle gegenüber Regierung, Parteien, etc.

(Sarcinelli 2009)
Verhältnis von Politik und Medien in Deutschland

(Sarcinelli 2009, Korte 2009)
- Massenmedien als Kontrollinstanz der Politik
Unter dem Primat der freien Meinungsäußerung und des Schutzes der
Pressefreiheit hat die Rechtssprechung den Medien eine machtvolle
Stellung verschafft.
-> „Medien als 4. Gewalt im Staat“
-> Ausübung der Kontrollfunktion setzt voraus:
a) wirtschaftliche Unabhängigkeit der Medien sowie
b) Autonomie und Distanz der Medien gegenüber der Politik


- Instrumentalisierung der Massenmedien durch die Politik

„Politische Steuerung läuft über die Beeinflussung und Aktivierung von
Stimmungen, nicht nur über Hierarchie, Mehrheit oder Konsens.“

- Dependenz von Politik und Massenmedien
-> „Mediokratie“ (Thomas Meyer 2001)
-> „Mediendemokratie“
„Die politische Entscheidung orientiert sich an den Erfolgsbedingungen der medialen Öffentlichkeit. Aufmerksamkeit entscheidet, weniger die sachliche Notwendigkeit. Die Zustimmung zu den politischen Akteuren und den von ihnen vertretenen Positionen ist wichtiger als die Lösung von Problemen. Medienadressierte Personalisierung (Darstellungspolitik) ist
wichtig, nicht das Aushandeln in der Verhandlungsdemokratie.“
(Korte 2009)


- Interdependenz von Politik und Massenmedien

-> Zwischen Medien und Politik gibt es ein Verhältnis wechselseitiger Dominanz und Abhängigkeit
Interdependenz von politischem System udn Medien

gegenseitige Abhängigkeit
...
Definition politische Kultur
„(…) kognitive, affektive und wertende Einstellungen gegenüber dem politischen System und politischen Rollen“ (vgl. Almond/Verba 1965;1966)

„(…) Verhaltensmuster in der Politik (…)“ (vgl. Lehmbruch 1967)

„Lebens- und politische Verhaltensstile, Weltbilder oder Mentalitäten, orientierende Ideen und Symbole“ (vgl. Rohe 1993)
Entwicklungsphasen der politischen Kultur in Deutschland
1945-66: Phase der Wiederherstellung und ersten Festigung der parlamentarischen Demokratie

-Wiedereinführung demokratischer Regierungsformen

-Anwachsen demokratischer Einstellungen



1967-82: Partizipatorische Tendenzen und Verunsicherung

- Einleitung durch die Studentenbewegung von 1967/68

- Kritik an „autoritären“ Verhältnissen in Politik und Gesellschaft, an der angeblichen „Manipulation“ durch Medien, an „oligarchischen“ Verhältnissen innerhalb der Parteien (…)

- Legitimitätszweifel an der gesellschaftlichen Ordnung und an der parlamentarischen Demokratie in der Bundesrepublik

- Demokratiekritik in der Tradition der marxistischen Staatstheorie

- Kritik am repräsentativen Charakter der westlichen Demokratie und radikaldemokratische Position nach Rousseau

- Einsatz von unkonventionellen Partizipationsformen

- Wandel der politischen Kultur: Spaltung zwischen Mehrheits- und (minoritärer) Protestkultur

- Demokratisierungsschübe


Seit 1983: Politische Kultur des geringen Engagements

- Nachlassen der Faszination radikaler Alternativen

- Zufriedenheit mit der Demokratie in Deutschland

- Rückgang politischer Partizipation

- Sinkende Parteiidentifikation

- Zurückgehende Mitgliederzahlen der Parteien

- Gesunkene Wahlbeteiligung

- Rückgang unkonventioneller Beteiligung

- Seit Beginn der neunziger Jahre ein neuer Wertewandel. Hegemonie des soziologischen Denkens lässt nach, stärker marktorientiertes Denken setzt sich durch.
Fünf Dimensionen politischer Kultur der Gegenwart
- Einstellungen zur politischen Gemeinschaft

- Einstellungen zum politischen System

- Politische Partizipation: Umfang und Form der Beteiligung

- Politische Entscheidungsmuster

- Homogenitätsgrad der politischen Kultur
Einstellungen zur politischen Gemeinschaft:

Wenig Nationalstolz
„Mehrheitlich besteht zwar ein nationales Zusammengehörigkeitsgefühl, doch findet der deutsche Staat in ihm weniger selbstverständlich Rückhalt als der Staat in anderen westlichen Demokratien.“ (Rudzio 2006:438)
Einstellungen zum Politischen System:

Akzeptanz der Demokratie und Vertrauen in politische Institutionen
- Abstrakt: Breite Akzeptanz der Demokratie

- Tatsächliche Entwicklung: Demokratiezufriedenheit ist im langfristigen Trend von 1977-2003 zurückgegangen

„ Das politische System findet im Westen breitere Unterstützung als in den neuen Bundesländern. In beiden Teilen Deutschlands wird es von Anhängern der jeweiligen Regierung am meisten unterstützt, gefolgt von denen der oppositionellen Parteien. Negative Einstellungen dominieren beim Anhang der PDS [der Linken] und (soweit erhoben) der Republikaner/NPD)“ (Rudzio 2006:440)
Vertrauen in politische Institutionen
Institutionen und Organisationen, die in die politische Auseinandersetzung verwickelt sind, wird im Allgemeinen weniger Vertrauen entgegengebracht als anderen. Weit verbreitetes Vertrauen genießen die Polizei, der Bundespräsident, das Bundesverfassungsgericht, die Bundeswehr, das geringste der Bundestag, die Bundesregierung und die Parteien.
Politische Partizipation:

Umfang und Form der Beteiligung
- Konventionelle Partizipation

- Unkonventionelle Partizipation

„Konventionell beteiligen sich überdurchschnittlich Deutsche mit höherem Bildungsgrad, Männer, Angehörige der mittleren und oberen Mittelschicht“ (Rudzio 2006:444)

„Generell werden unkonventionelle Partizipationsformen überdurchschnittlich bei höheren Schichtzugehörigkeiten, weit überdurchschnittlich von Jüngeren und höher Gebildeten sowie von Anhängern extremer Parteien ausgeübt“ (Rudzio 2006:445)
Formen politischer Partizipation 2003

(in % der Befragten, bereits ausgeübte Möglichkeiten, vgl. Rudzio 2006:44)
Dimensionen, Bestimmende Merkmale, Schwäschen

politischer Partizipation